Was rechtzeitig geregelt werden sollte
Wenn ein Leben zu Ende geht, wünschen wir uns, dass vieles vorher überlegt und geordnet werden kann. Die Wünsche und Vorstellungen des schwerkranken Menschen zu kennen, hilft den Angehörigen und Freunden, den Bevollmächtigten oder gesetzlichen Betreuern, Ärzte und Pflegende gut zu informieren und in seinem Sinne zu handeln.
Wie eine Patientenverfügung helfen kann, Vorsorge für die Zukunft zu treffen
Dank der Errungenschaften der modernen Medizin können heute viele Krankheiten geheilt und Leiden gelindert werden. Aber nicht wenige Menschen haben auch Angst davor, dass die medizinischen und vor allem die technischen Behandlungsmöglichkeiten ihr Leiden und Sterben über ein erträgliches Maß hinaus verlängern könnten.
Der Wille des Patienten ist entscheidend: Dieses Gebot gilt unverändert in der Medizin! Jeder Patient muss über seine Erkrankung und ihre Behandlung von den Ärzten so ausführlich informiert werden, wie er es wünscht. Nur mit Einwilligung des Patienten dürfen Ärzte (be)handeln. Dies gilt so lange, wie er einwilligungsfähig ist.
Ärzte sind verpflichtet, für die Basisbetreuung zu sorgen: menschenwürdige Unterbringung, menschliche Zuwendung, Körperpflege, Lindern von Schmerzen, Atemnot und Übelkeit sowie Stillen von Hunger und Durst. Das Sterben darf durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen Behandlung zugelassen werden, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.
Für die Erstellung einer Patientenverfügung sollte man sich Zeit nehmen. Folgende Fragen sollten dabei leitend sein:
- Welche ethischen und religiösen Wertvorstellungen haben mein Leben geprägt und sollten auch bis zuletzt beachtet werden?
- Welche Wünsche habe ich hinsichtlich der Lebensumstände in Krankheit und Alter?
- Welche palliativen Therapiemaßnahmen gibt es für die evtl. zu erwartenden Symptome? Welche möchte ich in Anspruch nehmen und welche auf keinen Fall?
- Wer kann die Verantwortung, die ich ihm in einer Vollmacht oder Betreuungsverfügung für mich übertrage, am besten wahrnehmen?
Voraussetzung zur Erstellung einer Patientenverfügung ist die Volljährigkeit und die Einwilligungsfähigkeit. Alle diese Fragen sollten Thema von Gesprächen mit Angehörigen und nahen Freunden sein. Je besser die Familie und alle betreuenden Personen über Ihre Vorstellungen informiert sind, umso eher wird Ihrem Willen und Ihren Wünschen für die letzte Lebenszeit entsprochen werden können. Die Verbindlichkeit der Patientenverfügung ist seit 2009 im Betreuungsgesetz (§§ 1827, 1828 und 1829 BGB) gesetzlich geregelt.
Sie sollten gut überlegen, welcher vertraute Mensch im Bedarfsfall Ihren Willen und Ihre Wünsche am besten vermitteln und durchsetzen kann, und diese Person dann mit einer Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus ausstatten. Der Bevollmächtigte erhält damit das Recht auf Einblick in alle Krankenunterlagen.
Eine Ausnahme hat der Gesetzgeber zum 01.01.2023 eingeführt: das sogenannte Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB). Ist ein Ehepartner aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit nicht entscheidungs- und einwilligungsfähig, so darf der andere Ehepartner ihn in allen Gesundheitsangelegenheiten vertreten (aber nur in diesem Bereich!). Ausschlussgründe sind: die Ehegatten leben getrennt; der Patient hat diese Vertretung bisher abgelehnt; es wurde schon eine Vollmacht für eine andere Person erteilt oder es ist bereits ein gesetzlicher Betreuer bestellt. Alle diese Regelungen gelten auch für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Als Grundlage empfiehlt sich u. a. die Informationsschrift des Bayerischen Justizministeriums „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung" (erhältlich in Buchhandlungen oder als Download unter www.justiz.bayern.de).
Was man nicht aufschieben sollte
Die Erfahrung zeigt, dass der Abschied vom Leben, von Angehörigen und Freunden leichter fällt, wenn man frühzeitig damit beginnt, wichtige Dinge zu ordnen. Folgende Fragen können zur Anregung dienen:
- Für wen wird mein Sterben und das Weiterleben ohne mich besonders schwer werden? Kann ich ihm/ihr helfen?
- Was sollen meine Angehörigen und Freunde von den Dingen wissen, die mir wichtig sind?
- Welche Menschen sollen um mich sein, welche möchte ich gerne noch einmal sehen und sprechen?
- Gibt es Menschen, mit denen es noch etwas in Ordnung zu bringen gilt?
- Nehme ich ein Geheimnis mit ins Grab? Ist das in Ordnung oder gibt es einen Menschen, der ein Recht darauf hat, darüber informiert zu werden?
- Will ich den Kontakt zu meiner Kirche/Glaubensgemeinschaft erneuern, weil ich eine geistliche Begleitung suche?
- Was muss finanziell noch geregelt werden, was mich betrifft? Habe ich ein Testament gemacht?
- Muss ich mich darum kümmern, dass jemand nach meinem Tod versorgt ist?
- Welche Bestattungsart wünsche ich für mich und wo möchte ich begraben werden? Habe ich mit meinen Angehörigen schon darüber gesprochen?
- Möchte ich mit meinen Angehörigen über die Gestaltung der Beerdigung oder Trauerfeier sprechen?
Warum es sinnvoll ist, miteinander über die Bestattung zu reden
Vielen Menschen fällt es schwer, sich gedanklich mit den Dingen zu beschäftigen, die im Todesfall erledigt werden müssen und schon geregelt sein könnten. Vielleicht ist es deshalb sinnvoll, sich schon vorab von einem Bestatter beraten zu lassen. Einige Wünsche eines geliebten verstorbenen Menschen auch bei der Gestaltung seiner Trauerfeier und Bestattung noch erfüllen zu können, kann großen Trost bedeuten.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag mit dem von Ihnen persönlich ausgewählten Bestattungsinstitut können Sie für sich selbst oder für einen geliebten Menschen alle Bestattungsangelegenheiten im Voraus regeln. Eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten vorab kann von großem Vorteil sein.
Das Bestattungsinstitut hilft Ihnen im Todesfall bei allem, was im Zusammenhang mit der Bestattung erledigt werden muss. Dazu werden bestimmte Angaben und Unterlagen von Ihnen benötigt:
- Personalausweis
- Stammbuch oder lose Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde bei Ledigen, Heiratsurkunde bei Verheirateten, ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten oder die Scheidungsurkunde)
- Pensions- oder Rentenunterlagen
- Versicherungspolicen
- Graburkunde
- Adressenliste der Personen, die benachrichtigt werden sollen
Heute empfiehlt sich auch die Klärung der Fragen um einen evtl. digitalen Nachlass: Was soll mit meinen Daten, meinen Accounts bei E-Mail-Diensten, sozialen Netzwerken, Shoppingkonten, Fitnessuhren etc. geschehen? Beratung und entsprechende Vollmachtformulare finden Sie bei der Verbraucherzentrale.
